News
A compilation of international media reports on current developments in provenance research.

2025-11-26
Jüdische Allgemeine
»Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen«
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts zieht eine Bilanz seiner Arbeit an der Spitze der »Beratenden Kommission NS-Raubgut«, die jetzt abgewickelt und durch Schiedsgerichte ersetzt wird.
Herr Professor Papier, Sie waren acht Jahre lang Vorsitzender eines Gremiums mit dem Titel »Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz«. Jetzt wird diese Kommission abgewickelt und durch Schiedsgerichte ersetzt. Welche Bilanz Ihrer Arbeit ziehen Sie?
Für mich als Verfassungsrechtler war das eine äußerst spannende und lehrreiche Zeit. Ich denke, es war auch eine wichtige Tätigkeit. Sie hat mich tief beeindruckt - und auch tief deprimiert.
Warum deprimiert?
Weil ich mit schreiendem Unrecht konfrontiert wurde. Ich habe gesehen, welch unsäglichen Entrechtungen die Nazis die jüdische Bevölkerung ausgesetzt hatten und was die NS-Verfolgung für einzelne Menschen bedeutete.
Zum 30. November wird die Beratende Kommission nach 22 Jahren aufgelöst. Sind nun alle anhängigen Fälle abgearbeitet?
Nein. Fünf konnten wir nicht abschließen, darunter der besonders komplexe Fall des Welfenschatzes. Hierzu wurde die Kommission aber erst vor Kurzem von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angerufen. Lange Zeit hatte sie diesen Schritt verweigert und so blieb keine Zeit mehr.
Was passiert nun mit diesen Fällen?
Es ist vorgesehen, dass sie – sofern die Streitparteien einverstanden sind – an die neuen Schiedsgerichte übergehen. Allerdings beginnt jeweils ein neues Verfahren, denn das Schiedsgericht kann nicht in das vor der Beratenden Kommission NS-Raubgut laufende eintreten.
[...]

2025-11-18
Handelsblatt
Beratende Kommission – ihr letzter Fall
Die Beratende Kommission vermittelt in festgefahrenen Streitfällen um NS-Raubkunst. Ihre letzte Amtshandlung endet mit einer gütlichen Einigung und einem Appell an den Gesetzgeber.
Für ihren letzten Fall fand die Beratende Kommission eine logische, aber dennoch ungewöhnliche Lösung, die sogar verbindlich ist. Das Gremium, das in den letzten 23 Jahren in festgefahrenen Streitfällen um NS-Raubkunst beriet, erwirkte erstmals eine gütliche Einigung durch Mediation, statt nur eine – bekanntlich – unverbindliche Empfehlung auszusprechen.
Oft genug stand das kleine, aus Ehrenamtlichen zusammengesetzte Gremium in der Kritik; seltener aufgrund der Empfehlungen der Kommission, die sie in 25 Fällen aussprach, vielmehr aufgrund ihrer Konstruktion und ihrer begrenzten Ausstattung. Aber das war nicht ihr Verschulden. Und ob sich die Verrechtlichung des Restitutionsverfahrens durch die sie in Kürze ablösenden Schiedsgerichte für die Opfer auszahlen wird, ist fraglich.
Die „Vereinbarung“ betrifft ein inzwischen P.V. Plas zugeschriebenes „Bäuerliches Frühstück“ aus dem Besitz des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Bonn. Seit mehr als vier Jahren wurde nach einer Lösung gesucht. Nun entschloss sich die Kommission, das Bild der Gerechtigkeit halber an zwei Parteien jeweils zum hälftigen Miteigentum zu restituieren: an die erstgeschädigte, die Stern Foundation, Erbin der Galerie Max Stern, und an die zweitgeschädigte, nämlich die Erben nach Hugo Heinemann, dem jüdischen Kunden Sterns, der das Bild bei Stern erworben hatte und später im KZ umgebracht wurde. Ein Erwerb durch den LVR kam infolge der Neubewertung durch die Neuzuschreibung nicht mehr infrage.

2025-11-06
John Cornyn - Pressemitteilung
Cornyn, Blumenthal, Colleagues’ Bill to Aid Recovery of Nazi-Confiscated Art Passes Committee
WASHINGTON – U.S. Senators John Cornyn (R-TX), Richard Blumenthal (D-CT), Thom Tillis (R-NC), Cory Booker (D-NJ), Marsha Blackburn (R-TN), John Fetterman (D-PA), Eric Schmitt (R-MO), and Katie Britt (R-AL) released the following statements after the Holocaust Expropriated Art Recovery (HEAR) Act, which would aid in the recovery of Nazi-looted art and deliver justice for Holocaust survivors and their families, passed the Senate Judiciary Committee unanimously:
“This legislation clarifies and strengthens procedural protections for Holocaust survivors and their heirs by ensuring Nazi looted art claims will be considered on the merits,” said Sen. Cornyn. “With the rising tide of antisemitism around the world, this bill sends a message that Holocaust survivors and their heirs will not be forgotten, and that justice does not have a time limit.”
“The theft of art by the Nazi regime was more than a pilfering of property—it was an act of inhumanity,” said Sen. Blumenthal. “Our bipartisan effort seeks to strengthen measures to bring long overdue justice to families whose cherished art was brazenly stolen by the Nazis.”
“This legislation helps to right a historic wrong committed during one of the darkest chapters in history,” said Sen. Tillis. “By eliminating unnecessary legal obstacles, the HEAR Act establishes a clear path to restitution for Holocaust survivors and their families, ensuring that art and cultural property stolen by the Nazis can finally be returned to their rightful owners.”
“Despite decades’ long efforts by the United States and allies to return Nazi-looted art to Holocaust victims and their heirs, over 100,000 works of art have yet to be recovered and returned to their rightful owners,” said Sen. Booker. “I’m pleased that the Senate Judiciary Committee has passed this important bill that updates federal law to ensure that survivors and their heirs finally regain possession of their stolen art.”
2025-10-24
SRF Kultur
Kehrt die Bührle-Stiftung Zürich bald den Rücken?
Die Bührle-Stiftung hat ihren Stiftungszweck angepasst, damit muss die Sammlung nicht mehr zwingend in Zürich ausgestellt werden. Das sind die Folgen des Entscheids.
Worum geht’s? Die Bührle-Stiftung, zu der die kontrovers diskutierte Bührle-Sammlung im Kunsthaus Zürich gehört, hat im Handelsregister ihren Stiftungsauftrag geändert: Bis jetzt hat es dort geheissen: Zweck der Stiftung sei es, die Bilder der Sammlung als Ganzes der Stadt Zürich zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Neu fehlt der Hinweis «der Stadt Zürich». Gemäss ihrem Zweck ist die Stiftung nun nicht mehr an die Limmatstadt gebunden und könnte ihre Bilder auch woanders zugänglich machen. Die «NZZ» berichtete am Donnerstag als erste über die kleine, aber möglicherweise folgenreiche Änderung.
Kommt dieser Schritt überraschend? Es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Drohungen, die Bührle-Sammlung könnte Zürich perspektivisch verlassen. Diese wurden meist nicht besonders ernst genommen. Dass jetzt der Stiftungszweck angepasst wurde und damit – zumindest theoretisch – der Grundstein für die Abwanderung der Sammlung gelegt wurde, kommt aber dennoch unerwartet.
Wie erklärt sich der Stiftungsrat? In einer kurzen Stellungnahme schreibt der Stiftungsrat auf Anfrage, dass die Änderung «schon länger diskutiert und verabschiedet» worden sei. «Die Bereinigung stellt keinen Entscheid über die weitere Zukunft der Sammlung dar», heisst es. «Stiftungsratsmitglied Victor Schmid hat zudem versichert, dass dieser Schritt nichts mit der Diskussion um die Herkunft der Bilder zu tun habe», erklärt SRF-Regionalredaktor Christoph Brunner.

2025-10-20
Monopol
Waldmüller-Gemälde wird versteigert - Biedermeier mit NS-Hintergrund
Ferdinand Georg Waldmüller war einer der Lieblingsmaler von Adolf Hitler. Sein Gemälde "Hansl's erste Ausfahrt" sollte im "Führermuseum" in Linz hängen und wurde erst im Sommer restituiert. Nun wird es in Wien versteigert. Ist das problematisch?
Der gescheiterte österreichische Landschaftsmaler und deutsche "Führer" Adolf Hitler hatte an dem Biedermeier-Maler Ferdinand Georg Waldmüller (1793-1865) einen Narren gefressen. Für ein geplantes, aber – Gott und Alliierten sei's gedankt – nie fertig gestelltes "Führermuseum" in Linz ließ er neben vielen tausend Hauptwerken der europäischen Kunstgeschichte auch bis zu 60 Gemälde des österreichischen Genremalers Waldmüller von Kunsthändlern und Beauftragten "einsammeln".
Das nun am 22. Oktober im Auktionshaus Dorotheum in Wien zur Versteigerung kommende Gemälde "Hansl's erste Ausfahrt" von 1858, inklusive des volkstümlichen "Deppenapostroph" im Titel, wurde erst im Juli 2025 an die Erben der letzten rechtmäßigen Besitzerin restituiert. Der Fall ist auf der Seite der Bundeskunstverwaltung in seiner zeittypischen Gewundenheit gut dokumentiert. Aber auch auf der Rückseite des historischen Rahmens hinterließ die Geschichte in Form diverser Kreideinschriften, Etiketten und Inventarnummern seine Spuren.
Die letzte rechtmäßige Besitzerin des Gemäldes war die österreichische Unternehmerin Grete Klein, die das Bild vermutlich 1918 von ihrem Vater erbte. 1937 lieh sie es für eine Waldmüller-Ausstellung in Salzburg aus. Damit war das Ziel des Verkaufs verbunden, doch es gab kein zufriedenstellendes Angebot.

2025-09-24
BR24 Kultur
NS-Raubkunst: Ist die neue Schiedsgerichtsbarkeit die Lösung?
Im Dezember werden 36 Juristen, Historiker und Kunstwissenschaftler ihre Arbeit als Teil des neuen Schiedsgerichtes zu NS-Raubkunst aufnehmen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verspricht damit mehr Bewegung im Falle der "Aufarbeitung historischen Unrechts". Für den Zentralrats-Präsidenten der Juden in Deutschland, Josef Schuster, ist das ein entscheidender Markstein. Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) sieht darin eine neue Ära bei der Rückgabe von Kulturgut.
Das neue Schiedsgericht wird die bisherige Beratende Kommission ablösen und soll die rechtliche Stellung der Nachfahren von Beraubten verbessern, also von Erben jüdischer Kunstsammler, die während der NS-Zeit ihre Kunstwerke aus dem Land schaffen oder unter Zwang verkaufen mussten. Die Beratende Kommission konnte zu diesen Fällen und Anklagen bisher lediglich Empfehlungen aussprechen. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes werden dagegen fortan rechtsbindend sein.
Das Gremium setzt sich aus teils bekannten Namen zusammen, wie zum Beispiel der Provenienzforscherin Sophie Lillie oder dem deutsch-israelischen Soziologen Natan Sznaider. Auch der Historiker und stellvertretende Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, Magnus Brechtken, wird Teil des Schiedsgerichtes sein.

2025-09-11
Artnet News
Nazi-Looted Paintings Discovered at Ohio Auction House
The Monuments Men and Women Foundation has found a pair of Nazi-looted artworks from the collection of Jewish couple Adolphe Schloss (1842–1910) and Lucie Haas Schloss (1858–1938) that has been lost for over 80 years. The foundation is a nonprofit that works to recover the hundreds of thousands of artworks seized during World War II. Founder Robert Edsel got a tip last week that two floral paintings that might be missing works by Dutch floral still life painter Ambrosius Bosschaert (1573–1621) were listed for sale at the Apple Tree Auction Center in Newark, Ohio.
Immediately, Edsel booked a flight to investigate. He was quickly convinced that the paintings were among the 333 paintings once owned by Schloss, a German-French art collector whose holdings included many works by Dutch and Flemish Old Masters. If the identification is confirmed, the art will be restituted to the family’s heirs.
The two works are among the lost art listed in the databases of the Jewish Digital Cultural Recovery Project Foundation, both under the title Fleurs (Flowers in English and Blumenstück in German). The black and white photographs of the lost works closely match the paintings for sale in Ohio.

2025-09-09
TAZ
Provenienzforschung in Passau: Eine Stadt sucht Naziräuber
Ein Haufen Kisten liegt jetzt mitten in der Passauer Innenstadt herum. Normalerweise dienen solche Behälter zum Transport von Kunstwerken. In diesem Fall allerdings ist ihre Aufgabe eine andere: Sie sollen Aufmerksamkeit erzeugen, sagt die Kunsthistorikerin Anke Gröner. Aufmerksamkeit für zwei Plakate, die dort zu sehen sind. „Wer ist der Künstler?“, heißt es unter einem abgebildeten Ölgemälde, das Diana mit ihren Gefährtinnen zeigt, möglicherweise ein französisches Bild aus dem 18. Jahrhundert. „Kennen Sie diesen Mann?“, lautet die Frage zu einem anderen Bild, auf dem ein Soldat mit Mütze zu sehen ist.
Die Fragen sind ernst gemeint. Die ganze Stadt Passau ist aufgefordert, die Rätsel dieser Bilder zu knacken. Ziel ist es, die rechtmäßigen Besitzer zu finden. Denn es gibt deutliche Hinweise darauf, dass es sich um Raubkunst handelt, genauer um Werke, die die Nazis verfolgten jüdischen Besitzern gestohlen haben. „Gehört das Ihnen?“ lautet der Name der ganzen Aktion.

2025-09-04
BR24 Kultur
Argentinien: Ertappte Erben geben NS-Raubkunst-Gemälde zurück
Rund 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat ein Ehepaar in Argentinien ein mutmaßlich während der Nazi-Herrschaft in den Niederlanden gestohlenes Gemälde zurückgegeben. Nach tagelanger Fahndung und mehreren Hausdurchsuchungen übergab der Anwalt der Familie das Werk "Porträt einer Dame" des italienischen Künstlers Giuseppe Ghislandi den Behörden in Mar del Plata in der Provinz Buenos Aires, wie die örtliche Staatsanwaltschaft mitteilte. Das Bild aus dem 18. Jahrhundert war Medienberichten zufolge während der deutschen Besatzung der Niederlande von den Nationalsozialisten aus der Sammlung des jüdischen Galeristen Jacques Goudstikker geraubt worden. Friedrich Kadgien, SS-Offizier, rechte Hand von Reichswirtschaftsminister Hermann Göring und einer der wichtigsten Finanzexperten der Nationalsozialisten, brachte das Gemälde demnach nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bei seiner Flucht aus Europa mit nach Argentinien. eine Tochter Patricia Kadgien und ihr Ehemann übergaben das Bild nun den Behörden. Die Ermittler waren auf die Spur des Gemäldes gekommen, weil die Verdächtigen eine Immobilienanzeige geschaltet hatten, in der das Bild zu sehen war. Dort hing das Gemälde über dem Sofa im Wohnzimmer einer Villa, die Patricia Kadgien und ihre Schwester verkaufen wollten. Als die argentinische Polizei das Kunstwerk daraufhin suchte, war sie zunächst nicht fündig geworden, anstelle des Gemäldes hing dort plötzlich ein Teppich. Gegen die Töchter wird nun ermittelt.

2025-09-04
DW
NS-Raubkunst: Wem gehört dieses Bild von Modersohn-Becker?
"Junges Mädchen” ist das Porträt eines unbekannten Mädchens, gemalt um 1901 von Paula Modersohn-Becker. Es ist das Werk einer Künstlerin, die zu den bedeutendsten Vertreterinnen des frühen Expressionismus gezählt wird. Während mehrerer Studienaufenthalte in Paris setzte sie sich intensiv mit der französischen Avantgarde auseinander, darunter Paul Cézanne, Paul Gauguin und Vincent van Gogh.
Daraus entwickelte Modersohn-Becker eine eigenständige Bildsprache, die sich deutlich von der romantischen Landschaftsmalerei ihrer Kollegen unterschied, mit denen sie in Worpswede in einer Künstlerkolonie lebte. Modersohn-Becker (1876 bis 1907) gilt als Pionierin der Moderne in Deutschland.
Seit 67 Jahren ist "Junges Mädchen" im Besitz der Stadt Hamburg und Teil der Sammlung der Hamburger Kunsthalle. "Das Bild ist 1958 ins Haus gekommen. Als Geschenk. Und es ist ein zu beforschendes, schwarzes Loch", sagte Kunsthallen-Direktor Alexander Klar dem Norddeutschen Rundfunk (NDR).
Schenkende war damals, so ist es in der digitalen Sammlung der Kunsthalle nachzulesen, Elsa Doebbeke. Sie war Witwe des NSDAP-Mitglieds und Kunstsammlers Conrad Doebbeke, der während der NS-Herrschaft viele Gemälde, vor allem von jüdischen Besitzern, günstig erworben haben soll.
Im Dezember 2020 dann meldeten die Erben des jüdischen Kaufmanns Robert Graetz ein offizielles Restitutionsbegehren an. Graetz war ein Berliner Kunstliebhaber und -sammler, den die Nazis 1942 nach Warschau deportierten; er wurde im Dezember 1945 für tot erklärt. Lange kam wenig Bewegung in die Sache, die Kunsthalle forschte nach eigenen Angaben weiter nach der Herkunft des Werkes und auch die Familie Graetz hatte ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben.

2025-09-04
The Art Newspaper
Why New York can be a risky place for dealers and museums to hold art
The Manhattan District Attorney’s (DA) office has for many years been seizing antiquities from dealers, collectors and even museums. Since 2017, around 6,000 objects have been seized and most of these have now been repatriated to countries of origin like India, Mexico, China and Greece.
In April, the DA received a very favourable ruling from the state’s supreme court allowing the seizure of the Egon Schiele drawing, Russian War Prisoner (1916), at the Art Institute of Chicago. The museum is now appealing that decision.
The sustained actions of the DA’s office deserve further scrutiny, as they can have a major impact on the trade and movement of art through New York—and even beyond, as the Schiele case shows us.
One impact is on the legal rights of possessors. The DA’s view (now accepted by the court) is that if a work of art was once stolen it remains stolen today, no matter who the possessor may be. The office has been able to seize antiquities, some of which left their countries of origin decades ago, on the allegation that they constitute “stolen” property. Any title acquired by a dealer, collector or museum in an intermediary jurisdiction (like Switzerland or England) is disregarded.

2025-09-02
BR24 Kultur
Bayern gibt vier Raubkunst-Werke an rechtmäßige Besitzer zurück
Vier NS-Raubkunst-Werke gibt der Freistaat nun an seine rechtmäßigen Besitzer zurück: Dabei handelt es sich um Gemälde aus dem Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Diese wurden zwei jüdischen Familien vor dem Zweiten Weltkrieg durch die Nationalsozialisten entwendet. Drei der vier Kunstwerke werden am heutigen Dienstag den Nachfahren übergeben.
Zwei der Gemälde - "Lot und seine Töchter" sowie "Abraham bewirtet die drei Engel" von Franz Sigrist dem Älteren - sollen demnach an die Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion zurückgegeben werden, die 1936 unter den Nationalsozialisten zwangsweise schließen musste.
Die Nachfahren des verfolgten jüdischen Direktors der Commerz- und Disconto-Bank Hannover, Ernst Magnus, sollen das Bild "Hl. Anna Selbdritt" von einem Schüler von Lucas Cranach dem Älteren bekommen, das Magnus verkauft hatte, um die Flucht seiner Familie zu finanzieren.
Das vierte Gemälde "Am Wirtshaustisch" von Ernst Karl Georg Zimmermann soll ebenfalls den rechtmäßigen Erben übergeben werden. Wer diese sind, ist nach Angaben der Staatsgemäldesammlungen aber noch nicht ganz klar.
